11. Oktober 2009
Reklamationen bei Reisen: Klage lohnt meist nicht
Klagen bei Problemen mit Reiseveranstalter bringen meist viel Ärger - aber nur wenig Erfolg. Darauf hat der Ronald Schmidt, Professor für Reiserecht im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt hingewiesen. Wesentlich einfacher und auch kostenlos seien Beschwerden bei Schlichtungsstellen.
Bei Klagen gegen Reiseveranstalter haben viele Urlauber zu hohe Erwartungen. Das sagte Professor Ronald Schmidt, Experte für Reiserecht an der Technischen Univesität Darmstadt im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt. "In den meisten Fällen geht es insgesamt um einen Nachlass von 5 bis 15 Prozent." Bei einer Reise von 500 Euro würden deshalb selbst im Falle eine Prozessgewinns nur 25 bis 50 Euro erstattet.
Sinnvoller sei deshalb meistens eine Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle. Eine solche Reklamation ist kostenlos und auch von den formalen Anforderungen recht unkompliziert. Das Problem allerdings: die Zuständigkeiten der einzelnen Schlichtungsstellen sind unklar.
Die bundesweite Reiseschiedsstelle kümmert sich nur um die Kunden von denjenigen Online-Anbietern, die die Urteile der Schiedsstelle anerkennen. Zur Zeit hilft noch die Schlichtungsstelle Mobilität vom Vekehrsclub Deutschland (VCD), diese soll aber Ende November geschlossen werden. Denn dann eröffnet die "Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr", die allerdings vorerst nur Bahnkunden hilft - sie wurde nämlich speziell anlässlich der neuen Fahrgastrechte geschaffen.
Zwar wünschen sich die Verantwortlichen einen größeren Wirkungskreis, allerdings müssten dafür auch andere Reiseveranstalter und Fluggesellschaften ihre Mitarbeit zusagen - das ist bisher nicht geschehen. Damit stellt sich die Frage, ob das Bundesministerium für Verbraucherschutz bald eine verbindliche Regelung schafft.