4. Oktober 2009
Fluggebühren: Germanwings verliert Prozess um Zusatzkosten
Germanwings darf keine überhöhten Gebühren für stornierte Lastschriften oder EC-Karten-Zahlungen verlangt. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im konkreten Streitfall hatte Germanwings 50 Euro von einem Kunden gefordert, dessen Bank die Lastschrift verweigert hatte.
50 Euro Gebühren sind zu viel für eine Rücklastschrift. Der Kunde müsse nur für die Kosten aufkommen, die durch die stornierte Zahlung tatsächlich entstehen, und das seien in der Regel nicht mehr als zehn Euro.
Germanwings hatte sich massiv um eine andere Gerichtsentscheidung bemüht. Aber auch das Argument, dass der Kunde nach der Stornierung noch auf eine gesonderte Warteliste für den Flug gesetzt würde und der hohe Verwaltungsaufwand der Fluggesellschaft konnte die Richter nicht überzeugen: nur Fremdkosten dürfe die Airline in Rechnung stellen.
Trotzdem hält Germanwings an der Gebührenhöhe fest. Die Abwicklung der Stornierung solle jetzt an einen externen Dienstleister vergeben werden, der für die Bearbeitung insgesamt 50 Euro von Germanwings verlangt. Damit seien die Stornokosten wieder insgesamt als Fremdkosten zu sehen und könnten den Reisenden in Rechnung gestellt werden. "Für den Kunden ändert sich nichts", war daher der lapidare Kommentar der Fluggesellschaft.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die das Urteil für modellartig hält: "Solche Strafgebühren sind auch bei Mobilfunkanbietern oder im Möbelhandel ebenfalls weit verbreitet", erklärte die Verbraucherzentrale. Trotzdem rieten die Verbraucherschützer, Stornierungen durch unzureichende Kontodeckung zu vermeiden: denn die tatsächlich entstehenden Bankkosten müsse der Kunde auch nach diesem Urteil weiter selber tragen.